Downloads für Ärzte:
Diese Dokumente müssen vom Totenbeschauarzt ausgefüllt werden. Die Links öffnen das Dokument in einem neuen Fenster, wo sie gleich online bearbeitet und gedruckt werden können. (Browser abhängig)
Todesbescheinigung (in 3-facher Ausführung)
In Fällen der Dringlichkeit oder des öffentlichen Interesses kann der Abtransport der Leiche bereits vor der Totenbeschau angeordnet werden, wenn der Tod durch einen Arzt oder eine Ärztin, der oder die zur selbständigen Berufsausübung berechtigt ist (z.B. Notarzt oder Notärztin), festgestellt wurde. Die Anordnung zum Abtransport hat durch den Arzt oder die Ärztin oder durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu erfolgen. Sie ist schriftlich festzuhalten und hat zu enthalten